Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht regelt Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis.

Es unterscheidet sich dabei von anderen Rechtsverhältnissen, durch die regelmäßig persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber. Zum Ausgleich der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers als Vertragspartei gegenüber dem Arbeitgeber bedürfen Arbeitnehmer daher eines besonderen Schutzes, den das Arbeitsrecht gewährt. Das Arbeitsrecht gilt für alle Arbeitnehmer. Ein-Euro-Jobber gelten nicht als Arbeitnehmer. 

Wichtig! Bei allen Kündigungen gilt die Klagefrist von 3 Wochen mit Zugang der Kündigung. Dies gilt auch bei befristeten Arbeitsverträgen zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Befristung (Frist beginnt mit Ablauf des Tages an dem die Befristung endet).